Entwicklung, Produktion & Vermarktung

aus einer Hand

PERFORMANCE

Bei einer Umgebungstemperatur von 20° Grad Celsius, erzielen die Flachheizkörper von Aura-Sun-Tec bereits nach etwa 4 Minuten eine Oberflächen Temperatur von etwa 60° Grad Celsius; 90° Grad Celsius sind nach knapp 10 Minuten erreicht. Diese Performance spiegelt die außergewöhnliche Effizienz der Carbonfaser-Spitzen-Technologie.

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WIRKUNGSGRAD

Dank Carbonfaser-Technologie benötigen die Aura-Sun-Tec im Durchschnitt, lediglich 0,7665 Watt pro cm² Abstrahlfläche der Heizgeräte, um damit optimale Oberflächen Wirktemperaturen zu generieren. Dies wohlbemerkt, bei äußerst homogenem Wärmebild, bei gleichzeitig sehr kurzer Beschleunigungs-/Aufheizzeit/
Aufheizphase.

Entwicklung

Die hocheffizienten Niedertemperatur-Infrarot-Flachheizkörper wurden gemeinsam mit dem Institut Fresenius, Taunusstein und dem TÜV – SGS/Saar entwickelt. Sie entsprechen immer den neuesten, europäischen Normen. Speziell der DIN EN 60335 in der aktuellen Fassung.

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Sicherheit

Alle Geräte durchlaufen einen unternehmensinternen Qualitäts- und Sicherheits-Prüfprozess, welcher weit über den entsprechenden Prüfkriterien der aktuellen GS/TÜV – Prüfnormen (DIN EN 60335-2-30 und IEC 60335-2-30) hinausreicht. Selbstverständlich werden alle Prüfergebnisse erfasst und entsprechend dokumentiert.

Höchste Effizienz

Die Aura-Sun-Tec konzentriert sich auf höchste Effizienz und Ausgewogenheit. Geringst möglicher Energieeinsatz im Einklang mit wohltuender Strahlungswärme. Energieeffizienz und ökologische Nachhaltigkeit bilden die Basis der Aura-Sun-Tec Infrarot-Flachheizkörper. Das Ergebnis, höchste Performance bei niedrigstem Energiebedarf.

HITECH

Durch Einsatz feinster Carbonfaser-Technologie, kann die zugeführte Energie, schneller und gleichmäßiger in Wärme umgewandelt werden, als dies mit anderen Technologien möglich ist. Gleichzeitig arbeiten die Niedertemperatur-Infrarot-Flachheizkörper, von Aura-Sun-Tec absolut verschleiß- und wartungsfrei.

Weitere Informationen

finden sie auf der Produktseite

Aktuell

Aura sun tec möchten Sie darüber informieren, dass gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie  2009/125/EG die Verordnung 2015/1188 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten erlassen wurde.
Dies bedeutet, dass die Installation und Inbetriebnahme von Infrarotheizungen ab 01.01.2018 ausschließlich in Verbindung mit externen Raumtemperaturreglern zulässig ist, die folgende Funktionen erfüllen: Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung und Fernbedienung und/oder Fenster-Öffnungsmelder und/oder adaptiver Regelung des Heizbeginns.

 

Infrarotheizungen, welche ohne entsprechende Steuerungen betrieben werden, sind laut Verordnung lediglich zur gelegentlichen Nutzung und als Zusatzheizung geeignet.